Vorbeugende Maßnahmen

Vorbeugende sonderpädagogische Maßnahmen als Prävention


Das regionale-BFZ (Beratungs- und Förderzentrum) Frankfurt Nord unterstützt die allgemeinen Schulen des iSB (inklusiven Schulbündnisses) Frankfurt Nord bei präventiven Maßnahmen.

Primäres Ziel unserer präventiven Arbeit ist es, für Schüler:innen mit Lern-, Sprach- und sozialen und emotionalen Auffälligkeiten nach Fördermöglichkeiten zu suchen, die ihren spezifischen Bedürfnissen gerecht werden und mit den Mitschüler:innen in der Klasse auf ihrem jeweiligen Entwicklungsniveau erfolgreich zu lernen.

Vorbeugende sonderpädagogische Maßnahmen durch die BFZ-Kräfte bedürfen einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.

Neben der Förderung „am Kind“ stehen wir im Rahmen von sonderpädagogischen vorbeugenden Maßnahmen (VM) beratend Lehrer:innen, Schüler:innen sowie deren Eltern zur Seite. Unser übergeordnetes Ziel ist es auch hier, die Haltekraft der allgemeinen Schule zu stärken. Demgemäß leistet das rBFZ Frankfurt Nord seinen Beitrag, dass die gemeinsame Erziehung und das gemeinsame Lernen aller Schüler:innen in einem möglichst hohen Maße realisiert wird und jeder und jede Schüler:in unter Berücksichtigung der eigenen Ausgangslage in der sprachlichen, sozialen und emotionalen sowie kognitiven Entwicklung angemessen gefördert wird.


Folgende sonderpädagogische vorbeugende Maßnahmen bietet das rBFZ Frankfurt Nord an:

  1. Beratung und Begleitung bei der Anwendung des Nachteilsausgleichs, dem Abweichen von der Leistungsfeststellung (ALF) und dem Abweichen von der Leistungsbewertung (ALB)
  2.  Beratung und Durchführung bei der Bestimmung des Entwicklungsstands und der Lernausgangslage mit Schulleistungstests (bei Bedarf).
  3. Beratung bei der Gestaltung von Lernarrangements und des Unterrichts.
  4. Beratung im Rahmen der Schulanmeldung bzw. beim Übergang in die weiterführende Schule.
  5. Beratung aufgrund einer Kind-Umfeld-Analyse (im Bereich emotionale und soziale Entwicklung).
  6. Beratung bei der Beschaffung und Herstellung geeigneter Lehr- und Lernmittel sowie apparativer Hilfsmittel.
  7. Unterstützung bei der Fortschreibung des individuellen Förderplans bei Beeinträchtigungen des Lernens, der Sprache, sowie der sozialen und emotionalen Entwicklung.
  8. Hospitationen des Kindes im Klassenverband bzw. in der Kindergartengruppe.
  9. Förderung des Kindes im Klassensetting in Doppelsteckung.
  10. Kleingruppenförderung in Lesen, Rechtschreiben, Schreiben und Rechnen.
  11. Vernetzung mit außerschulischen Einrichtungen (Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ), Therapeuten, Sozialrathaus, BVsH, etc.).
  12. Zusammenarbeit mit den überregionalen BFZ (Sehen, Hören, KME)


Sollte trotz sonderpädagogischer vorbeugender Maßnahmen die Lernentwicklung lang andauernd beeinträchtigt sein, kann ein Anspruchsverfahren auf sonderpädagogische Förderung eingeleitet werden.Neuer Text

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